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Re: Satzungskrise?


On Mon, Feb 18, 2013 at 04:29:53PM +0100, Christian Eichert wrote:
>    Michael hat im Grunde Recht
>    Je nach Art des Vereins ist es aber nicht zwingend notwendig eine
>    jaehrliche Mitglieder Versammlung zu machen.

Solche Dinge regelt ueblicherweise eine Satzung. Die Satzung ist die
Basis, auf der alles was geht oder nicht geht geregelt ist. Die Satzung
kann geaendert werden. Wie das passieren kann, regelt die Satzung.

Ein Verein hat ausserdem "Organe", idR der Vorstand und die
Mitgliederversammlung. Die MGV ist souveraen und kann Entscheidungen
verlangen, aendern etc. Der Vorstand ist idR nur verwaltend taetig, alle
Entscheidungen des Vorstandes koennen durch die MGV revidiert werden, zB
der Ausschluss von (nichtzahlenden) Mitgliedern. 

Die MGV benoetigt dafuer die jeweils in der Satzung festgehaltenen 
Mehrheiten, zB einfache, absolute, 2/3 oder andere. Da die Aenderung 
dieser Mehrheiten nur durch Satzungsaenderung moeglich ist, ist die Huede 
fuer eine Satzungsaenderung ansich relativ hoch angesetzt, keine Minderheit 
koennte die Satzung aendern, vor allem nicht der Vorstand.

Eine MGV *kann* ausserordentlich durch eine Minderheit der Mitglieder
*eingefordert* werden. Theoretisch kann eine kleine Minderheit von
Mitgliedern in einem Verein alles erreichen, fuer das es Mehrheiten auf
einer formal beschlussfaehigen MGV gibt. 

Die wichtige Message ist: die Mitgliederversammlung als oberstes Organ 
kann im Grunde zu jedem Zeitpunkt (allerdings nicht ad-hoc) alles regeln, 
es ist allerdings aus gewissen Gruenden erforderlich, dass es einen 
Vorstand gibt, der durch die MGV mit der Vereinsfuehrung beauftragt 
wird und auch den Verein als Organ oeffentlich vertritt.

Was mir an der aktuellen Situation wichtig ist anzumerken: Weder der 
Vorstand *noch* eine Minderheit aus den Reihen der Mitglieder haben 
in 2012 eine Mitgliederversammlung formal angefordert (AFAIK). 

Fuer mich ist die Situation so, dass dies offensichtlich im "gegenseitigem 
Einvernehmen" so passiert ist. Da ich selbst nicht im Vorstand bin weiss 
ich natuerlich nicht, ob es formal die Aufforderung eines Mitgliedes ggue. 
dem Vorstand gab, eine MGV einzuberufen. 

Alle "Merkwuerdigkeiten", die sich daraus ergeben muessen bei der
kommenden MGV "aufgerollt" werden, d.h. es koennen vermutlich fuer alle 
Probleme Loesungen gefunden werden, die mehrheitsfaehig sind. Man kann 
den Vorstand theoretisch sogar rueckwirkend dafuer haftbar machen, indem 
man ihn nicht entlastet *und* danach rechtlich angeht. 

Ich bin mir nicht  sicher, ob *das* hier wirklich *erforderlich* ist, denn 
ich kann aktuell keinen Schaden erkennen, der unwiderbringlich ist, zB 
Beitragszahlungen aus 2012. Die MGV kann dazu Antraege stellen und darueber 
mehrheitlich abstimmen, was zu tun ist.

Es gibt schlimmeres, zB wenn die Kasse "abhanden" kommt oder vergleichbare
Delikte im Raum stehen. Ich bin nicht der Kassierer und nicht der
Kassenpruefer und kann der Pruefung daher nicht vorweggreifen. Aber mal
gesetzt den Fall, dass es fuer alle Buchungen auf dem Konto sinnvolle
Belege gibt, die der Satzung nicht zuwiderlaufen (zB das Ausbezahlen von
"ueppigen Boni" an Mitglieder des Vorstandes), muss die Kasse als
"formal sauber" angesehen werden, wenngleich man zB fehlende
(und nicht eingeforderte!) Mitgliedsbeitraege ruegen koennte. 
Auch eine "schlampig gefuehrte Kasse" koennte der Kassenpruefer ruegen. 
Das passiert auch immer mal wieder und macht daher den Job als Kassierer 
eher unattraktiv. Und schon aus diesem Grund bin ich persoenlich dankbar, 
wenn sich auf einer MGV ein Kassenwart zur Wahl stellt und auch gewaehlt 
wird, denn das ist ein echt undankbarer Job. Danke an Michael Sommer!

>    ist wie auch das Allgemeine Recht ziemlich obsolete geworden. Wir leben
>    in einer Facebook Welt.

Ich lasse das mal als Deine persoenliche Meinung so stehen, denn diese
ist nicht massgeblich fuer unseren Verein, da Du meines Wissens nach nicht
einmal Mitglied des Vereins bist. Gruende einfach Deinen eigenen
Facebook-Verein und lass dich zum Vorstand liken.

[â?¦ Heissluft â?¦]
>    Wir schreiben in die Satzung um, so dass es keinen Vorstand mehr gibt
>    und gut iss :)))

Die Mitgliederversammlung kann tatsaechlich dafuer sorgen, dass *kein*
Vorstand mehr gewaehlt wird und dass der Verein liquidiert wird. Dazu
muss man nichtmal die Satzung umschreiben, denn diese regelt sogar das
im Voraus. Eine MGV kann auch die Neuwahl eines Vorstandes auf andere
weise blockieren. In diesem Fall waere der amtierende Vorstand
weiterhin kommisarisch taetig. Wenn das gegen den Willen des amtierenden
Vorstandes ist, ist das eher kontraproduktiv, dann kann man eigentlich 
gleich die oben erwaehnte Aufloesung des Vereins beantragen. 

Ein handlungsunfaehiger Verein ist sinnlos in jeglicher Hinsicht, eine MGV
sollte also das Ziel verfolgen, den Verein handlungsfaehig zu halten *oder*
die Liquidation zu beantragen.

***

Ohne gewisse Elemente (Mindestanforderungen) in einer Satzung kann man
einen Verein nicht eintragen lassen und ein nicht eingetragener Verein
ist nur sehr sehr eingeschraenkt handlungsfaehig, etwa die Eroeffnung eines
Girokontos koennte arg problematisch sein.

Und damit sind wir auch beim eigentlichen Sinn und Zweck eines Vereins:
Ein Verein ist nicht dazu da um Stammtische zu organisieren, denn das
geht auch ohne sehr gut. Viele "lose Haufen" organisieren sich so auf
facebook oder anderweitig. Aber ab dem Moment, wo ein Verein zum
Beispiel eigene Infrastruktur betreiben moechte, muss ein Verein
geschaeftsfaehig sein (Vertraege, Bankkonto, Verantwortliche, Impressum,â?¦)

Wuerde UUGRN beschliessen keine eigene Infrastruktur mehr zu betreiben und
zum Beispiel die Mailingliste zu yahoo groups umzuziehen und andere
Services aufzuloesen oder zu kostenlosen Angeboten umzuziehen, gaebe es
keinen Grund mehr in irgendeiner Form als "juristische Person"
aufzutreten, allerdings wuerden dann auch alle die sich engagieren
*peroenlich* dafuer engagieren und somit auch *persoenlich* fuer alles
haften.

Ich sehe, dass die UUGRN Satzung reformiert werden muss, da wir uns 
schon lange nicht mehr auf "unixoide Betriebssysteme" beschraenken 
sondern der Focus sehr viel staerker auf den darauf aufbauenden 
Technologien und Konzepten beruht. Entsprechend wuensche ich mir, den 
Vereinszweck der Realitaet anzunaehern und zu erweitern auf die "Foerderung
von Freiem Wissen, insbesondere aus dem Bereich von Technologien in 
einer unixoid gepraegten Umgebung". Eine entsprechende Vereinsziel-
erweiterung wuerde die Zielgruppe ansich erweitern und neuartige 
Projekte ermoeglichen. 

Allerdings: ein Verein besteht in erster Linie immer aus dem
(gemeinsamen) Engagement seiner Mitglieder. Mitgliedsbeitraege sind
erforderlich fuer die Finanzierung von satzungsgemaessen Projekten. Aber
diese muessen eben auch durch Menschen erdacht und vorangetrieben werden.

Ein Verein mit nur Geld und ohne Engagement ist formal okay, aber
sinnlos. 

Gruss
Raphael

PS: Bitte zu beachten: UUGRN e.V. ist eingetragen aber nicht
gemeinnuetzing anerkannt. Viele Anforderungen die es an gemeinnuetzige
Vereine gibt, gibt es daher nicht gegen UUGRN e.V. 
-- 
Raphael Eiselstein <rabe@xxxxxxxxx>               http://rabe.uugrn.org/
xmpp:freibyter@xxxxxx  | https://www.xing.com/profile/Raphael_Eiselstein   
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-- 
UUGRN e.V. http://www.uugrn.org/
http://mailman.uugrn.org/mailman/listinfo/uugrn
Wiki: https://wiki.uugrn.org/UUGRN:Mailingliste
Archiv: http://lists.uugrn.org/