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Re: Satzungskrise?
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- Subject: Re: Satzungskrise?
- From: Raphael Eiselstein <rabe@xxxxxxxxx>
- Date: Tue, 19 Feb 2013 01:06:37 +0100
- To: uugrn@xxxxxxxxxxxxxxx
On Mon, Feb 18, 2013 at 04:29:53PM +0100, Christian Eichert wrote: > Michael hat im Grunde Recht > Je nach Art des Vereins ist es aber nicht zwingend notwendig eine > jaehrliche Mitglieder Versammlung zu machen. Solche Dinge regelt ueblicherweise eine Satzung. Die Satzung ist die Basis, auf der alles was geht oder nicht geht geregelt ist. Die Satzung kann geaendert werden. Wie das passieren kann, regelt die Satzung. Ein Verein hat ausserdem "Organe", idR der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die MGV ist souveraen und kann Entscheidungen verlangen, aendern etc. Der Vorstand ist idR nur verwaltend taetig, alle Entscheidungen des Vorstandes koennen durch die MGV revidiert werden, zB der Ausschluss von (nichtzahlenden) Mitgliedern. Die MGV benoetigt dafuer die jeweils in der Satzung festgehaltenen Mehrheiten, zB einfache, absolute, 2/3 oder andere. Da die Aenderung dieser Mehrheiten nur durch Satzungsaenderung moeglich ist, ist die Huede fuer eine Satzungsaenderung ansich relativ hoch angesetzt, keine Minderheit koennte die Satzung aendern, vor allem nicht der Vorstand. Eine MGV *kann* ausserordentlich durch eine Minderheit der Mitglieder *eingefordert* werden. Theoretisch kann eine kleine Minderheit von Mitgliedern in einem Verein alles erreichen, fuer das es Mehrheiten auf einer formal beschlussfaehigen MGV gibt. Die wichtige Message ist: die Mitgliederversammlung als oberstes Organ kann im Grunde zu jedem Zeitpunkt (allerdings nicht ad-hoc) alles regeln, es ist allerdings aus gewissen Gruenden erforderlich, dass es einen Vorstand gibt, der durch die MGV mit der Vereinsfuehrung beauftragt wird und auch den Verein als Organ oeffentlich vertritt. Was mir an der aktuellen Situation wichtig ist anzumerken: Weder der Vorstand *noch* eine Minderheit aus den Reihen der Mitglieder haben in 2012 eine Mitgliederversammlung formal angefordert (AFAIK). Fuer mich ist die Situation so, dass dies offensichtlich im "gegenseitigem Einvernehmen" so passiert ist. Da ich selbst nicht im Vorstand bin weiss ich natuerlich nicht, ob es formal die Aufforderung eines Mitgliedes ggue. dem Vorstand gab, eine MGV einzuberufen. Alle "Merkwuerdigkeiten", die sich daraus ergeben muessen bei der kommenden MGV "aufgerollt" werden, d.h. es koennen vermutlich fuer alle Probleme Loesungen gefunden werden, die mehrheitsfaehig sind. Man kann den Vorstand theoretisch sogar rueckwirkend dafuer haftbar machen, indem man ihn nicht entlastet *und* danach rechtlich angeht. Ich bin mir nicht sicher, ob *das* hier wirklich *erforderlich* ist, denn ich kann aktuell keinen Schaden erkennen, der unwiderbringlich ist, zB Beitragszahlungen aus 2012. Die MGV kann dazu Antraege stellen und darueber mehrheitlich abstimmen, was zu tun ist. Es gibt schlimmeres, zB wenn die Kasse "abhanden" kommt oder vergleichbare Delikte im Raum stehen. Ich bin nicht der Kassierer und nicht der Kassenpruefer und kann der Pruefung daher nicht vorweggreifen. Aber mal gesetzt den Fall, dass es fuer alle Buchungen auf dem Konto sinnvolle Belege gibt, die der Satzung nicht zuwiderlaufen (zB das Ausbezahlen von "ueppigen Boni" an Mitglieder des Vorstandes), muss die Kasse als "formal sauber" angesehen werden, wenngleich man zB fehlende (und nicht eingeforderte!) Mitgliedsbeitraege ruegen koennte. Auch eine "schlampig gefuehrte Kasse" koennte der Kassenpruefer ruegen. Das passiert auch immer mal wieder und macht daher den Job als Kassierer eher unattraktiv. Und schon aus diesem Grund bin ich persoenlich dankbar, wenn sich auf einer MGV ein Kassenwart zur Wahl stellt und auch gewaehlt wird, denn das ist ein echt undankbarer Job. Danke an Michael Sommer! > ist wie auch das Allgemeine Recht ziemlich obsolete geworden. Wir leben > in einer Facebook Welt. Ich lasse das mal als Deine persoenliche Meinung so stehen, denn diese ist nicht massgeblich fuer unseren Verein, da Du meines Wissens nach nicht einmal Mitglied des Vereins bist. Gruende einfach Deinen eigenen Facebook-Verein und lass dich zum Vorstand liken. [â?¦ Heissluft â?¦] > Wir schreiben in die Satzung um, so dass es keinen Vorstand mehr gibt > und gut iss :))) Die Mitgliederversammlung kann tatsaechlich dafuer sorgen, dass *kein* Vorstand mehr gewaehlt wird und dass der Verein liquidiert wird. Dazu muss man nichtmal die Satzung umschreiben, denn diese regelt sogar das im Voraus. Eine MGV kann auch die Neuwahl eines Vorstandes auf andere weise blockieren. In diesem Fall waere der amtierende Vorstand weiterhin kommisarisch taetig. Wenn das gegen den Willen des amtierenden Vorstandes ist, ist das eher kontraproduktiv, dann kann man eigentlich gleich die oben erwaehnte Aufloesung des Vereins beantragen. Ein handlungsunfaehiger Verein ist sinnlos in jeglicher Hinsicht, eine MGV sollte also das Ziel verfolgen, den Verein handlungsfaehig zu halten *oder* die Liquidation zu beantragen. *** Ohne gewisse Elemente (Mindestanforderungen) in einer Satzung kann man einen Verein nicht eintragen lassen und ein nicht eingetragener Verein ist nur sehr sehr eingeschraenkt handlungsfaehig, etwa die Eroeffnung eines Girokontos koennte arg problematisch sein. Und damit sind wir auch beim eigentlichen Sinn und Zweck eines Vereins: Ein Verein ist nicht dazu da um Stammtische zu organisieren, denn das geht auch ohne sehr gut. Viele "lose Haufen" organisieren sich so auf facebook oder anderweitig. Aber ab dem Moment, wo ein Verein zum Beispiel eigene Infrastruktur betreiben moechte, muss ein Verein geschaeftsfaehig sein (Vertraege, Bankkonto, Verantwortliche, Impressum,â?¦) Wuerde UUGRN beschliessen keine eigene Infrastruktur mehr zu betreiben und zum Beispiel die Mailingliste zu yahoo groups umzuziehen und andere Services aufzuloesen oder zu kostenlosen Angeboten umzuziehen, gaebe es keinen Grund mehr in irgendeiner Form als "juristische Person" aufzutreten, allerdings wuerden dann auch alle die sich engagieren *peroenlich* dafuer engagieren und somit auch *persoenlich* fuer alles haften. Ich sehe, dass die UUGRN Satzung reformiert werden muss, da wir uns schon lange nicht mehr auf "unixoide Betriebssysteme" beschraenken sondern der Focus sehr viel staerker auf den darauf aufbauenden Technologien und Konzepten beruht. Entsprechend wuensche ich mir, den Vereinszweck der Realitaet anzunaehern und zu erweitern auf die "Foerderung von Freiem Wissen, insbesondere aus dem Bereich von Technologien in einer unixoid gepraegten Umgebung". Eine entsprechende Vereinsziel- erweiterung wuerde die Zielgruppe ansich erweitern und neuartige Projekte ermoeglichen. Allerdings: ein Verein besteht in erster Linie immer aus dem (gemeinsamen) Engagement seiner Mitglieder. Mitgliedsbeitraege sind erforderlich fuer die Finanzierung von satzungsgemaessen Projekten. Aber diese muessen eben auch durch Menschen erdacht und vorangetrieben werden. Ein Verein mit nur Geld und ohne Engagement ist formal okay, aber sinnlos. Gruss Raphael PS: Bitte zu beachten: UUGRN e.V. ist eingetragen aber nicht gemeinnuetzing anerkannt. Viele Anforderungen die es an gemeinnuetzige Vereine gibt, gibt es daher nicht gegen UUGRN e.V. -- Raphael Eiselstein <rabe@xxxxxxxxx> http://rabe.uugrn.org/ xmpp:freibyter@xxxxxx | https://www.xing.com/profile/Raphael_Eiselstein GnuPG: E7B2 1D66 3AF2 EDC7 9828 6D7A 9CDA 3E7B 10CA 9F2D .........|.........|.........|.........|.........|.........|.........|.. -- UUGRN e.V. http://www.uugrn.org/ http://mailman.uugrn.org/mailman/listinfo/uugrn Wiki: https://wiki.uugrn.org/UUGRN:Mailingliste Archiv: http://lists.uugrn.org/