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Re: GnuPG: Best practise Alter Key / Neuer Key
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- Subject: Re: GnuPG: Best practise Alter Key / Neuer Key
- From: Raphael Eiselstein <rabe@xxxxxxxxx>
- Date: Mon, 16 Sep 2013 12:10:48 +0200
- To: uugrn@xxxxxxxxxxxxxxx
On Mon, Sep 16, 2013 at 07:49:51AM +0200, Werner Holtfreter wrote: > Am Montag, den 16.09.2013, 02:40 +0200 schrieb Raphael Eiselstein: > > > Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwer aufgrund dieser Info meinen > > neuen Key signieren wird. Die bevorzugte Methode duerfte auch hier wieder > > das "klassische Auge-in-Auge"-Verfahren mit analoger offline-Pruefung von > > Ausweisdokumenten mit Lichtbild sein. > > Letzteres ist der sichere Weg. Aber wenn man die Mitteilung verschickt, > bevor der alte Schluessel unsicher wurde, sollte eine solche Mitteilung > die Neusignierung ausreichend rechtfertigen. Die Signierung meines neuen Keys ist ja jedem selbst ueberlassen. Der reinen Lehre nach sollte man das nur nach erneuter Ueberpruefung (analog, offline) vornehmen. Ich selbst halte es jedenfalls so. Mir geht es vor allem aber darum, was genau ich tun muss um folgendes zu erreichen: * alten Schluessel als "veraltet" markieren, sodass er bei der Suche nach meinem Namen nicht mehr verwendet wird ohne ihn zu "loeschen". Nachtraeglich mit Verfallsdatum versehen? Der Key ist ja weiter gueltig fuer alles, was in den letzten 10 Jahren damit signiert wurde! * Verfahrensweise, um Menschen ueber den Umstand zu informieren, die aufgrund einer persoenlichen Ueberpruefung meiner Person mir im Laufe der letzten 10 Jahre meinen PGP-Key signiert haben, dass sie ggf. meinen neuen Schluessel suchen und importieren sollten. Denkbar (aber genau das weiss ich eben nicht) waere auch ein Verfahren, dass ich an meinen alten Key einen neuen Sub-Key dranhaenge und nur noch diesen Verwende. Aber auch dann muesste ich irgendwie oeffentlich mitteilen, dass der alte Key veraltet ist. Deswegen meine Frage nach "Best practise", wie man auf geregeltem Weg diese Aenderung ausfuehrt. > So macht es der Fiskus: (Zertifikat verlaengern) Das ist halt nicht vergleichbar mit einem WoT: Bei einem Web-of-Trust gibt es so gesehen keine Hierachie. Wenn das Finanzamt dir ein Zertifikat ausstellt, dann kann es auch fuer sich selbst Regeln definieren, nach dem es Zertifikate verlaengert. Es ist sicher recht pragmatisch, wenn man Zertifikate verlaengern lassen kann solange sie noch gueltig sind. Die Zertifikate vom Finanzamt sind sozusagen ein Web-of-Trust, bei dem ausschliesslich das Finanzamt seinen Steuerzahlern digital vertraut, Steuerzahler untereinander stehen hingegen nicht in irgendeiner Beziehung zueinander. Denkbar waere vielleicht, dass ich Deinem Elster-Zertifikat vertraue, weil ich dem Finanzamt als "CA" vertraue. Keine Ahnung, ob das technisch ueberhaupt moeglich ist. Andere Baustelle eben. Gruss Raphael -- Raphael Eiselstein <rabe@xxxxxxxxx> http://rabe.uugrn.org/ xmpp:freibyter@xxxxxx | https://www.xing.com/profile/Raphael_Eiselstein PGP (alt): E7B2 1D66 3AF2 EDC7 9828 6D7A 9CDA 3E7B 10CA 9F2D PGP (neu): 4E63 5307 6F6A 036D 518D 3C4F 75EE EA14 F625 DB4E .........|.........|.........|.........|.........|.........|.........|.. -- UUGRN e.V. http://www.uugrn.org/ http://mailman.uugrn.org/mailman/listinfo/uugrn Wiki: https://wiki.uugrn.org/UUGRN:Mailingliste Archiv: http://lists.uugrn.org/