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Re: Mitgliederversammlung und Neuwahlen des Vorstands


Hallo Marco,

On Sat, Jan 22, 2011 at 06:15:25PM +0100, cyborg gmx.net wrote:
                                          ^^^^^^^^^^^^^^ (Realname fehlt ;)
> Beides habe ich mit Ja beantwortet und moechte auch zu meinem Wort 
> stehen, da ich aber (so wie es zur Zeit aussieht) am 04.02 nicht an 
> der Mitgliederversammlung teilnehmen kann moechte ich diese Absprachen 
> auf der Mailingliste der UUGRN mitteilen das Sie ggf. mit in die 
> Tagesordnung der MV aufgenommen werden koennen. 

Ich persoenlich sehe kein Problem (sofern nicht Satzung oder Vereinsrecht
pauschal dagegen stehen):

* Abstimmung auf der MV, dass Kandidaten "in Abwesenheit" aufgestellt
  und gewaehlt werden koennen.

* Der Wahlvorschlag und Annahme der Wahl sollten im Original schriftlich
  und eigenhaendig unterzeichnet vorliegen und kommen dann ins Protokoll.
  (Bitte Realname verwenden ;-)

> Ihr koennt mich auch telefonisch zur Wahl dazuschalten wenn dies noetig ist.

Duerfte kaum einen Mehrwert haben, ggf. die Frage, ob im Falle einer Wahl 
diese durch Dich angenommen ist. Das sollte IMHO aber schon vorab
schriftlich vorliegen (sonst waere die Wahl ansich ja schon sinnlos).

Ich persoenlich wuerde auch nur einen Kandidaten waehlen, den ich
persoenlich kenne und ggf. irgendwie einschaetzen kann. Die allermeisten
Vereinsmitglieder duerften Dich jedoch nicht persoenlich kennen, so
gesehen halte ich es fuer moeglich, dass die Mehrheit MV sich gegen Dich
entscheidet (aus diesem Grund oder anderen).
 
Plan B (wenn Wahl in Abwesenheit nicht erwuenscht/moeglich ist): Falls der
Posten des Kassenwarts (oder ein anderer Posten) nicht besetzt werden
kann, muss ohnehin ein Folgetermin eingeladen werden. Da Du Dich wohl
zur Wahl stellst, waere es sicher nicht ungeschickt sich dabei an fuer
Dich sinnvollen Terminen zu orientieren. Dieser moegliche Ersatztermin 
wuerde auf der MV abgestimmt und verkuendet, d.h. fuer die Terminfindung
waere es nicht ganz ungeschickt, wenn jemand wuesste, wann Du Zeit hast
(selbst wenn darueber dann nochmal mehrheitlich abgestimmt werden wird).


Ein anderer Punkt zum Thema Vorstandswahl: Laut unserer Satzung kann 
unser Vorstand bis zu drei Beisitzer haben. Die Anzahl wird von der MV 
festgelegt. Wir koennten also Beisitzer waehlen, die im Falle eines 
Ruecktritts oder Ausfalls eines Vorstandes als potenzielle "Nachruecker" 
zur Verfuegung stehen. Das wuerde den Vorstand auch dann handlungsfaehig 
halten, wenn einer vorzeitig (aus welchen Gruenden auch immer) sein Amt 
niederlegt.

Ich werde daher bei der MV zur Abstimmung bringen, ob und wenn ja
wieviele "Beisitzer" der Vorstand haben wird (meine Praeferenz: 2
Beisitzer)

Gruss
Raphael

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