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Re: Ungefiltertes Internet
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- Subject: Re: Ungefiltertes Internet
- From: Thomas Hochstein <ml@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Fri, 17 Mar 2006 18:13:29 +0100
- To: uugrn@xxxxxxxxxxxxxxx
Christian Weisgerber schrieb: > Ich habe bis heute noch nicht herausgefunden, ob z.B. ein Buch > tatsaechlich verboten werden kann. Es kann ggf. der allgemeinen Beschlagnahme unterliegen, ja. Die strafbewehrten Verbote zielen aber grundsaetzlich nicht auf den Besitzer, sondern auf den Verbreiter. Einzige wesentliche Ausnahmen - deren blosser Besitz strafbar ist - pflegen Waffen, Drogen und Kinderpornographie zu sein. Letzteres kann zumindest theoretisch auch Buecher (in der Praxis aber wohl eher Zeitschriften und heutzutage idR Datentraeger) betreffen. Gruesse, -thh