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Re: Ungefiltertes Internet
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- Subject: Re: Ungefiltertes Internet
- From: Christian Weisgerber <naddy@xxxxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 16 Mar 2006 16:58:37 +0000 (UTC)
- To: uugrn@xxxxxxxxxxxxxxx
Timo Zimmermann <timo.zimmermann@xxxxxxxxxxxxx> wrote: > Aber bevor ich mich jetzt allgemein ueber das Thema aeussere und evtl. in > die voellig falsche Richtung renne, was genau fuer Inhalte sind es bzw. > welche Richtung, die gefiltert wird. > Ein System / eine Regelung wird es ja geben oder nicht? Zur politischen Zensur in Deutschland kann ich nichts sagen. Ich habe bis heute noch nicht herausgefunden, ob z.B. ein Buch tatsaechlich verboten werden kann. In der Praxis wichtiger ist die Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien (frueher: ... Schriften), die auf Antrag beliebige Medien mit ihrem Bannstrahl belegen kann. Betroffene Medien sind dann starken Verbreitungseinschraenkungen unterworfen, die nicht nur Jugendlichen sondern typischerweise auch Erwachsenen den Zugang verwehren. Ausser Pornografie in Bild und Video, fuer die eine so grosse Nachfrage besteht, dass sich der Aufbau paralleler Vertriebswege lohnt, ist eine Vermarktung z.B. von betroffenen Buechern normalerweise nicht mehr moeglich. Die BPjM kann auch Telemedien wie Webinhalte indizieren. Da im Ausland ansaessige Anbieter typischerweise aber den Auflagen nicht nachkommen, versucht man eben ueber die inlaendischen Internet- und Suchmaschinen-Anbieter entsprechende Restriktionen durchzusetzen. Ein international prominenter, weil auf BoingBoing veroeffentlichter Fall ist das Body Modification Ezine (BME, www.bmezine.com), das sich, wie der Name sagt, mit Veraenderungen am eigenen Koerper beschaeftigt: Taetowierung, Piercing, Ziernarben, ... bis hin zu Selbstkastration und Amputation. Gemaess BPjM jugendgefaehrdend. Da die Betreiber in Nordamerika nicht einsehen, "geeignete" Massnahmen zu ergreifen, um deutschen Jugendlichen den Zugriff zu verwehren, hat man BME aus dem Index von Google.de entfernen lassen. Man beachte, dass die Buerde "geeigneter" Massnahmen alleine dem Anbieter zufaellt. Kann dieser sie zum Beispiel wegen technischer Unsinnigkeit nicht umsetzen und muss daher den Betrieb einstellen/ den Zugang auch Erwachsenen verwehren, dann ist das voellig in Ordnung. Ein _Recht_ auf Zugang zu als jugendgefaehrend klassifizierten Medien durch Erwachsene besteht nicht. In der Wikipedia findet sich ein ausfuehrlicher Artikel zur BPjM. -- Christian "naddy" Weisgerber naddy@xxxxxxxxxxxx